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Immobilie steuerfrei verschenken: So vermeiden Sie hohe Abgaben

Wer eine Immobilie verschenken will, denkt oft zuerst an die Steuern. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung lässt sich viel Geld sparen. Eine Schenkung kann besonders im Familienkreis sinnvoll sein – etwa an Kinder oder Ehepartner.Doch ohne Strategie drohen hohe Steuerzah

Baukurier Redaktion · 26. Juni 2025

Immobilie steuerfrei verschenken: So vermeiden Sie hohe AbgabenKI-Bild
KI-generiertes Symbolbild

Wer eine Immobilie verschenken will, denkt oft zuerst an die Steuern. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung lässt sich viel Geld sparen.

Eine Schenkung kann besonders im Familienkreis sinnvoll sein – etwa an Kinder oder Ehepartner.
Doch ohne Strategie drohen hohe Steuerzahlungen.

Diese Freibeträge sollten Sie kennen

Der Staat erlaubt bestimmte steuerfreie Beträge, abhängig vom Verwandtschaftsgrad:

Beispiele:

  • Kinder: bis zu 400.000 € steuerfrei
  • Ehepartner: bis zu 500.000 €
  • Enkelkinder: 200.000 €

Diese Freibeträge gelten alle 10 Jahre – das bietet Spielraum für clevere Schenkungen über mehrere Etappen.

Schritt für Schritt zur steuerfreien Schenkung

Um Steuern zu minimieren, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Lassen Sie den Immobilienwert durch einen Gutachter prüfen
  • Nutzen Sie vorhandene Freibeträge gezielt aus
  • Denken Sie an frühzeitige Übergaben (z. B. mit 55 statt mit 75)
  • Vereinbaren Sie ggf. ein Nießbrauchrecht, damit Sie weiter im Haus wohnen können
  • Dokumentieren Sie alles sauber – auch gegenüber dem Finanzamt

Gerade bei größeren Vermögen lohnt sich Beratung. Viele Baufirmen mit Erfahrung arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, um clevere Eigentumsmodelle zu gestalten.

Wann lohnt sich ein Nießbrauchrecht?

Mit einem Nießbrauchrecht behalten Sie das Nutzungsrecht an der Immobilie – auch wenn sie verschenkt ist. Das mindert den steuerlichen Wert und kann so Schenkungssteuern deutlich reduzieren.

Eine oft genutzte Lösung, wenn Eltern an Kinder verschenken, aber weiterhin dort wohnen möchten.

Achtung bei Ferienhäusern und Zweitimmobilien

Nicht nur das Eigenheim ist relevant. Auch bei Ferienhäusern gelten die Freibeträge.
Aber: Der Marktwert kann hier stark schwanken – und damit auch die Steuerlast.
Eine vorherige Einschätzung durch Experten ist daher ratsam.

Gerade bei Neubauten oder Umbauten sollte man Baulösungen mit Zukunft in Betracht ziehen, die auch steuerlich Vorteile bringen können.

Wer seine Immobilie clever verschenkt, kann viel Steuern sparen.
Mit Planung, rechtlicher Beratung und der richtigen Taktik profitieren alle Seiten – ganz ohne Überraschungen vom Finanzamt.

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